Gefahrgüter sind Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften beim Transport ein erhebliches Gefahrpotenzial in Frankfurt und Rhein-Main bergen. Wenn beispielsweise die Gefahr besteht, dass durch einen Unfall chemische Stoffe in die Umwelt gelangen, die negative gesundheitliche Auswirkungen haben, müssen gesetzliche Regelungen für einen Transport dieser Güter strengstens eingehalten werden. Viele Kurse zum Thema Gefahrgutbeauftragter in Frankfurt sowie Gefahrgut-Unterweisungen bieten Experten in Frankfurt an.
So finden sich auf Gefahrguttransporten Warntafeln und sogenannte Gefahrzettel, die auf die Zusammensetzung des Transportgutes hinweisen. Im Falle eines Unfalls sollen diese Hinweise den Rettungskräften helfen, die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr schnell zu erkennen und einzuleiten. Der Begriff des Gefahrguts darf nicht mit dem Begriff des „gefährlichen Guts“ zum Beispiel im Sinne von § 410 HGB verwechselt werden. Letzteres ist nur aufgrund der Art des Transports gefährlich, stellt für sich genommen jedoch keine Gefahr dar.
Für den Transport von Gefahrgütern im Verkehr gibt es zahlreiche Vorschriften. Diese beziehen sich zum Beispiel auf die Kennzeichnung, die Verpackung und die Art des Transports. Spezielle Regelungen gelten auch für die Lagerung und Verwendung gefährlicher Stoffe (Gefahrstoffrecht). Für die Beförderung von Gefahrstoffen gibt es grenzüberschreitende internationale Regelungen, die zum Teil von der UNO erlassen wurden.
Auf internationaler Ebene sind vor allem wichtig:- das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),
- die Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) oder
- der IMGD-Code für die Seeschifffahrt.
Diese internationalen Abkommen wurden von den meisten Staaten in nationales Recht umgesetzt. Wer mit der Beförderung von Gefahrgütern betraut ist, muss für diese Aufgabe eine ADR-Bescheinigung vorweisen. Alle Personen, die an einer Gefahrgut-Beförderung beteiligt sind, müssen Kenntnisse nachweisen, die sich auf Vorschriften über die Gefahrgüter beziehen. Zu diesem Zweck bieten Experten in Frankfurt regelmäßige Schulungen zum Thema Gefahrgut in Frankfurt an. Unternehmen müssen grundsätzlich über einen Gefahrgutbeauftragten verfügen, wenn sie mit dem Transport von Gefahrgütern beschäftigt sind.
Die Beförderung von Gefahrgütern im Luftverkehr unterliegt komplexen Transportvorschriften und strengen Sicherheitsbestimmungen. Beim Luftfrachttransport u. a. am Flughafen Frankfurt werden entzündbare, giftige, ätzende oder explosive Substanzen aber teilweise auch ganz alltägliche Güter wie Batterien und Haushaltschemikalien als Gefahrgut eingestuft. Auch sollten Unternehmen das Thema Arbeitssicherheit für ihre Mitarbeiter unbedingt beachten.
Besonders wichtig sind die sogenannten schriftlichen Weisungen („Unfallmerkblätter“), die bei jedem Transport mitzuführen sind. Diese geben Informationen darüber, wie mit den Gütern umzugehen ist und wie im Fall eines Unfalls vorgegangen werden muss. Diese Weisungen richten sich an das Fahrpersonal und sind in einer standardisierten Form gemäß ADR abzufassen (vier zusammenhängende Seiten mit Piktogrammen). Sie müssen in einer Sprache abgefasst sein, die von den Fahrern des Gefahrguttransports gelesen und verstanden werden kann. Die Weisungen müssen griffbereit („in leicht zugänglicher Form“) in der Fahrerkabine aufbewahrt werden.
Welche besonderen Vorschriften und Bestimmungen gelten für den Transport von Gefahrgut in Frankfurt, insbesondere in Bezug auf städtische und verkehrsreiche Gebiete?
Für den Transport von Gefahrgut gelten insbesondere:
- ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Unternehmen müssen beachten, dass bestimmte Gebiete (zum Beispiel Wohngebiete) für den Transport von Fahrgut Frankfurt gesperrt sind.
Insgesamt gibt es neun Gefahrgutklassen. Jede Gefahrgutklasse hat ein eigenes Symbol für Warntafeln, mit dem auf die Art des Gefahrguts hingewiesen wird. Dieses ist auch für Laien verständlich (zum Beispiel die Darstellung einer Explosion auf dem Gefahrgut der Klasse 1).
Wichtige Gefahrgutklassen sind unter anderem- explosive Stoffe (Klasse 1),
- Gase (Klasse 2),
- brennbare Flüssigkeiten (Klasse 3),
- giftige oder ansteckende Stoffe (Klasse 6),
- radioaktive (Klasse 7) oder
- ätzende Stoffe (Klasse 8).


